| Gegenstand | Der Betrieb von Indoorparks & Bowling Centern, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Events, der Betrieb von Gastronomie & Cafes, die Erstellung von Freizeitangeboten und der Verleih von Golfcarts, Fahrrädern und Stand Up Paddeln.
Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |