Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen anderen Unternehmen, sowie die Vermögensverwaltung jeglicher Art.
Hierzu zählen insbesondere:
a) Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
b) Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen,
c) Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen,
d) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen, soweit keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes oder anderer gesetzlicher Vorschriften ausgeübt werden.