| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen anderen Unternehmen, sowie die Vermögensverwaltung jeglicher Art.
Hierzu zählen insbesondere:
a) Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
b) Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen,
c) Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen,
d) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen, soweit keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes oder anderer gesetzlicher Vorschriften ausgeübt werden. |