| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, der Handel sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte durchführen, die dem Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen und diesen fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften zu errichten sowie sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. |