| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen gleich welcher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte, sowie der Erwerb, die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder pachten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. |