| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer und Prokurist wird einer von zwei Klassen zugeordnet: der Klasse A oder der Klasse B. Eine Gesamtvertretung nach den vorstehenden Vorschriften setzt voraus, dass jeweils einer der Vertreter der Klasse A und einer der Vertreter der Klasse B zugeordnet worden ist. Eine Vertretung durch zwei Vertreter der Klasse A oder zwei Vertreter der Klasse B ist unzulässig.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |