| Gegenstand | Der Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Vermögen und Immobilien sowie die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. |