| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die die Entwicklung, Planung, Errichtung und der Betrieb sowie der Erwerb und die Veräußerung von Windkraftanlagen und sonstigen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und der Vertrieb des damit erzeugten elektrischen Stroms, sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Geschäfte abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und Organschaftsverhältnisse eingehen. |