| Gegenstand | Gegenstand des Unternehrnens ist Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ferner Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen sowie Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketings jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |