Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beratung und Beteiligung im Zusammenhang mit Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Deren Gegenstand ist ferner, erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO aufzunehmen, sofern ihr die dafür erforderliche behördliche Genehmigung erteilt worden ist.
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere die Aufnahme von Bauträgertätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Die Gesellschaft kann den Gegenstand des Unternehmens auch ganz oder teilweise mittelbar über verbundene Unternehmen verwirklichen.