| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beratung und Beteiligung im Zusammenhang mit Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Deren Gegenstand ist ferner, erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO aufzunehmen, sofern ihr die dafür erforderliche behördliche Genehmigung erteilt worden ist.
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere die Aufnahme von Bauträgertätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Die Gesellschaft kann den Gegenstand des Unternehmens auch ganz oder teilweise mittelbar über verbundene Unternehmen verwirklichen. |