Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Erbringung von Beratungsleistungen aller Art, die Übernahme von Managementaufgaben für andere Gesellschaften, insbesondere für Tochtergesellschaften, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Gesellschaftsbeteiligungen aller Art und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft darf im In- und Ausland andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und deren persönliche Haftung übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.