| Gegenstand | Die erlaubnisfreie Erbringung von Beratungsleistungen aller Art, die Übernahme von Managementaufgaben für andere Gesellschaften, insbesondere für Tochtergesellschaften, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Gesellschaftsbeteiligungen aller Art und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft darf im In- und Ausland andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und deren persönliche Haftung übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |