| Gegenstand | Der Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Strukturierung von mittelständischen Unternehmen sowie der An- und Verkauf dieser Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |