Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren.
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen rund um die Finanz- und Lohnbuchhaltung, insbesondere das Erstellen von Abrechnungen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes, unter Berücksichtigung der vorhandenen Qualifikationen zulässig und nicht bestimmten Berufen oder Ausbildungsgruppen vorbehalten sind, solange die erforderliche Qualifikation nicht gegeben ist.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder pachten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.