| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Grundvermögens sowie die Bewirtschaftung, Instandhaltung und notwendige Entwicklung darauf befindlicher Gebäude, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten bei anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die geeignet sind, die Gesellschaft im Rahmen des Unternehmensgegenstandes zu fördern. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten oder vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen Unternehmen zu Interessengemeinschaften zusammenschließen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |