| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung von eigenem Grundbesitz und Kapitalvermögen sowie artverwandte Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfts- und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet sind.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |