Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren.
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.