| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenem Grundbesitz, die Entwicklung, der Erwerb sowie die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten
sowie von Wohnungs- und Teileigentum. Die Gsellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten. |