| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG sowie insbesondere die Übernahme von Komplementärstellungen in Kammanditgesellschaften entsprechenden Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, weiter ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen. |