| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Bürgersolarpark Vollstedt GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. |