Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Autokäufe und Exporte in skandinavische Länder.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind und kann auch Zweigniederlassungen errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten.