| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Wohnungen sowie sämtlichen Immobilien, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnlichen Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |