| Eintragungstext | | Text | Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 16.11.2021 ermächtigt, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 12.500,00 EUR zu erhöhen, und zwar auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts. Die Geschäftsführer werden ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. (Genehmigtes Kapital 2022/I gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages) |
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