| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 20,00 EUR pro Aktie gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei auch über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. (Genehmigtes Kapital 2021/I) |
|