| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und Halten von Beteiligungen, der Erwerb, das Halten, Verwalten sowie der Verkauf von Immobilien, insbesondere Verwertung, Immobilienprojektentwicklung sowie der Bau und Umbau von eigenen Immobilien.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |