Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Durchführung von Bauleistungen jeglicher Art im Hochbau einschließlich Bauplanung, Baustoffherstellung und Baustoffhandel und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bauträgergeschäfte. Sie übt keine Tätigkeit gem. § 34 c GewO aus. Des Weiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. Sie darf im Übrigen alle anderen Maßnahmen treffen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen.