| Gegenstand | Die Herstellung, der Handel und Vertrieb von Spirituosen, Lebensmittel und Waren aller Art.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind und kann auch Zweigniederlassungen errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten.
Es ist stets dafür Sorge zu tragen, dass für den Betrieb der Unternehmen der Gesellschaft etwa erforderliche Genehmigungen vorliegen sowie sonstige Voraussetzungen erfüllt und auch im Übrigen insoweit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet sind. |