| Gegenstand | Die Beratung für akademische Heilberufe: Beratung im Bereich Marketing und die Beratung nebst dem Vertrieb von Arzneimitteln, gemäß § 75 AMG, für Ärzte und Apotheken sowie der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO). |