| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften und Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen, auch soweit hierzu bei den Beteiligungsunternehmen für deren Tätigkeit eine Erlaubnis notwendig ist. Dieses gilt insbesondere für die Kommanditgesellschaft in Firma "Auriga GmbH & Co. KG" |