Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.
Sie sind den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von digitalen Geschäftsmodellen und von Lösungen für digitale Geschäftsprozesse.