Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowohl in Deutschland als auch im Ausland und jede Tätigkeit, die nach Ermessen der Geschäftsführung diesen zu fördern in der Lage sind.