Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten und sonstigen Vermögen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann die zu ihrem Geschäftsbetrieb erforderlichen Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen erwerden, bebauen, mieten, vermieten und veräußern. Sie kann andere Unternehmen im In- und Ausland errichten, erwerben oder sich daran beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die den Zwecken der Gesellschaft dienen.