Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Immobilien und Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- die Übernahme der Geschäftsführung von fremden Unternehmen,
- die Beratung anderer Unternehmen und Personen,
- sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.