Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Klaus Harnack, geb. am 19.10.1957, Bad Oeynhausen ("Klaus Harnack Immobilien"), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.01.2022 zugestimmt hat.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Management von Beteiligungen und strategische Consulting-Services. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an andere Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin-, sowie andere Unternehmen zu gründen.