Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer verhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft entweder durch alle Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung der MMK Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin -.