Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Einrichtungen für geflüchtete Menschen und Asylsuchende in der Stadt Rendsburg, dem Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Kiel und den angrenzenden Kreisen.
(2) Die Gesellschaft kann sich in dem räumlichen Geltungsbereich nach Abs. 1 auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen.
(3) Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. und des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten, wobei es sich hierbei ausschließlich um solche Unternehmen handeln darf, welche selber als gemeinnützig anerkannt sind.