| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung bei den Beteiligungsgesellschaften und die Führung derer Geschäfte. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme von Baggerarbeiten, Brechen, Schüttgut liefern und entsorgen. |