Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung bei den Beteiligungsgesellschaften und die Führung derer Geschäfte, ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen