| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, erteilen. |