Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AREF II Wind Germany I GmbH mit Sitz in Husum (Amtsgericht Flensburg HRB 13096), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 27.08.2018 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Windparks und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.