Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art im In- und Ausland, einschließlich des Umbaus, der Sanierung und Renovierung von Gebäuden auf eigenen und fremden Grundstücken, im eigenen und fremden Namen, für eigene und fremde Rechnung, jedoch mit Ausnahme von Bauträgertätigkeiten i.S.v. § 34 c GewO.