Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- die Beteiligung und Verwaltung von Unternehmen sowie Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Gesellschaften
- Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken (ausgenommen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung erfordern)
- Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Kraftfahrzeugen sowie von Maschinen, Werkzeugen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und sonstigen betrieblichen Gegenständen
- Vornahme und Durchführung von allen Handlungen, die im Zusammenhang mit den übrigen Unternehmensgegenständen stehen sowie verwandte Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar förderlich und nützlich sind.