| Gegenstand | Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Die Gesellschaft schafft die hierfür erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Solche Geschäfte sind insbesondere: Entwicklung, Erwerb, Vermietung, Verkauf, Installation und Wartung von Hard- und Software; Unterstützung, Beratung und Schulung von Dritten vor und während der Nutzung von Hard- und Software; Erwerb, Nutzung und Verwertung von geistigen Eigentumsrechten, Marken- und Geschäftsbezeichnungen sowie betriebsgebundenem Know-how, welche an der in dieser Gesellschaft entwickelten Software entstehen; Erwerb und Verkauf von Softwarerechten sowie Erwerb und Erteilung von Softwarelizenzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten. Sie darf bestehende Unternehmen erwerben oder sich an anderen Unternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, beteiligen und/oder deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |