Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen darf (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beförderung von Kindern zur Schule und zum Kindergarten im Linienverkehr, Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen, Verkehr mit Mietomnibussen und Fernziel-Reisen.