| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an andere Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften -auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand- errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Komplementärstellung bei Kommanditgesellschaften, deren Zweck der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. |