Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an andere Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften -auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand- errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Komplementärstellung bei Kommanditgesellschaften, deren Zweck der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien ist.