| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Immobilien, bis auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34 c GewO.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die Landwirtschaft, insbesondere im Sinne von § 585 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 201 BauGB und § 1 Abs. 2 Grundstücksverkehrsgesetz, d.h. im Wesentlichen der Weinbau sowie allgemein die Bodenbewirtschaftung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, das Halten und Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes sowie Erwerb und Veräußerung der Produktionsmittel und gewonnenen Erzeugnisse. Eingeschlossen ist die Verarbeitung der Erzeugnisse, insbesondere die Kelterung von Trauben, sowie der Vertrieb von Wein, Traubensaft, Schaumwein, Bränden etc. an Großhandel und Endverbraucher, auch Beköstigung. |