| Gegenstand | Gegenstand der Zweigniederlassung ist a) der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tickets für Veranstaltungen, Lebensmitteln, Süßwaren und Spirituosen b) die Vermietung und Verpachtung c) Veranstaltungen von Konzerten und Disconächten d) der An- und Verkauf von Liegenschaften e) die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland f) die Ein- und Erbringung von Managementleistungen g) die Vornahme von Durchführung von allen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck förderlich und nützlich sind. |