| Gegenstand | - der Kauf und Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere von Wohnbauten aller Art, - die Planung, Durchführung und Vermarktung von privaten und gewerblichen Bauvorhaben, auch als Generalunternehmer, wobei die handwerklichen Leistungen durch Dritte ausgeführt werden, - alle Tätigkeiten im Immobilienbereich gemäß Gewerbeordnung nach § 34 c, - Ausführung von Hausservice, Transporten, die nicht unter das Güterkraftverkehrsgesetz fallen, Entrümpelungen, Pflege der Außenanlagen, - Verleih von Maschinen und Geräten (ohne Bedienpersonal) sowie - Bauhilfsarbeiten, welche nicht zum Bauhauptgewerbe gehören |