Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen, die der Verwaltung, Sicherung und Anlage des eigenen Vermögens unmittelbar dienen. Eine Tätigkeit, die einer behördlichen Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen gesetzlichen Vorschriften bedarf, wird nicht ausgeübt.