Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten erbringen, die mit dem Erwerb, dem Halten und der Verwaltung von Beteiligungen im Zusammenhang stehen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wert papierinstitutsgesetz (WpIG), wird nicht ausgeübt.