Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, insbesondere von Kapitalgesellschaften, sowie das Erbringen von Verwaltungs-, Beratungs- und ManagementIeistungen, soweit hierfür keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist, gegenüber verbundenen Unternehmen.