Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Kommanditistenstellung oder Komplementärstellung, insbesondere die Übernahme der Stellung eines aus Treuhandkommanditisten für Projektgesellschaften.